Während der Förderung

Im gesamten Förderungszeitraum steht den erfolgreichen Antragstellenden eine projektbetreuende Person aus der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung, um bei der korrekten Verwaltung der Mittel zu unterstützen.

Förderbeginn

Zunächst wird die Förderung schriftlich in Aussicht gestellt. Dies ist aber noch nicht die offizielle Freigabe der Mittel (Zuwendungsbescheid). Daher ist es wichtig, noch keine finanziellen Verpflichtungen einzugehen oder Ausgaben zu tätigen. Andernfalls müssen diese vom:von der Zuwendungsempfänger:in selbst getragen werden. Erst mit dem Zuwendungsbescheid wird der Bewilligungszeitraum festgelegt und das Projekt kann begonnen werden. 

Bevor Mittel ausgegeben werden, sollte also unbedingt die projektbetreuende Person kontaktiert werden. Sollte der:die Projektbetreuer:in nicht bekannt sein, kann er:sie in der Geschäftsstelle des HKF erfragt werden.

Nennung des HKF als Förderer

Bei allen Publikationen und Veröffentlichungen (Kataloge, Ausstellungsbegleithefte, Programmhefte, Einladungen u.ä.), bei Internet-Präsentationen etc. sowie bei allen Werbemaßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass die Realisierung des Projektes aus Mitteln des „Hauptstadtkulturfonds“ ermöglicht wird: Dabei muss das Logo des Hauptstadtkulturfonds verwendet werden. Außerdem ist bei allen Veröffentlichungen die Freigabe der HKF-Geschäftsstelle einzuholen.

Einladungen an die Jury

Veranstaltungseinladungen der geförderten Projekte an den Gemeinsamen Ausschuss, der:die Kurator:in sowie die Geschäftsstelle sind zu richten an:

hauptstadtkulturfonds@kulturfoerderung-berlin.de

Abschluss der Förderung

Nach Beendigung des Projektes ist eine Abrechnung einzureichen, der sog. Verwendungsnachweis, der von der Senatskulturverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geprüft wird. Dazu gehören ein Sachbericht, ein zahlenmäßiger Nachweis und Beleglisten (Einnahmen/ Ausgaben). Die Muster dafür stehen hier zum Download bereit.